Stahlschrott

Maschinengussbruch:
  • Maschinenbauteile, die hinsichtlich der chem. Zusammensetzung des Werkstoffs Grauguss bzw. Sphäroguss definiert werden können.
  • Wanddicke dieser Stücke möglichst nicht kleiner als 10 mm.
  • Abmaße: 1,50 x 0,50 x 0,50 m

Handelsgussbruch:
  • Sauberer, starkwandiger Röhrengussbruch, Baugussbruch, saubere Kanalisationsrohrbruchstücken
  • Abmaße: 1,50 x 0,50 x 0,50 m

Gießereistahlschrott:
  • Vorzugsweise Baustahl, chargierfähig zerkleinert
  • Hammerwerksabfälle, Formeisenabschnitte, Oberbauschrott, Rillenschienenstücke, Blattfedernschrott, Eisenbahnschienenstücke (Größtmögliche Einheitlichkeit; Sammelschrott ist i.d.R. ungeeignet)
  • im Gussbruch darf kein Stahl enthalten sein
  • kein stark verrostetes Material (bringt Sauerstoff in Schmelze u. erhöht Neigung zur Bildung von Gussfehlern, z.B. Blasen, Porositäten
  • Stark verrosteter Gussbruch kommt sehr selten vor!
  • Frei von Ölen und Fetten, sonst kann es zu Gussfehlern kommen
  • Frei von Fremdstoffen jeglicher Art
  • Blei, Zink, Cadmium dürfen auch nicht vorhanden sein (es bilden sich niedrigschmelzende chemische Verbindungen, die unabsehbaren Folgen für Ofen nach sich ziehen können)
  • Übliche, naturgegebene Begleitelemente sind: C, Si, Mn, P, S
  • Blei ist Gift für jeden Eisengusswerkstoff
  • Beimischungen von Wasser, Holz, Putzlappen, Ölen und fetten, Hohlkörper jeder Art, Schmutzstoffe, radioaktive Bestandteile und Anhaftungen v. Dioxinen sind zu vermeiden!!

Moniereisen:
  • Bewehrungsstahl oder Betonstahl, früher auch Armierungseisen oder Moniereisen, dient als Bewehrung (Verstärkung) von Stahlbetonbauteilen und wird nach dem Einbau in die Schalung einbetoniert. Meist sind Anhaftungen von Beton vorhanden

Scherenschrott:
  • Materialstärke 4 – 6 mm zum Scheren
  • Abmaße > 1,50 x 0,50 x 0,50 m -> wird auf die Größe geschnitten
  • Rohre und Hohlprofile können enthalten sein.
  • Karosserieschrott, Reifen, Gasflaschen und geschlossene Hohlkörper sind ausgeschlossen.

Brennerschrott:
  • Materialstärke ab 6 mm zum Brennen
  • Abmaße > 1,50 x 0,50 x 0,50 m -> wird auf die Größe gebrannt
  • Rohre und Hohlprofile können enthalten sein
  • Karosserieschrott, Reifen, Gasflaschen und geschlossene Hohlkörper sind ausgeschlossen.

Mischschrott:
  • Eisen- und metallhaltiger Schrott mit Anhaftungen mit mind. 80% Eisengehalt
  • Die Sorte kann geringfügige Anhaftungen haben, muss aber frei sein von Betonstahl und leichtem Stabstahl, sowie von sichtbarem Kupfer, Zinn, Blei und Legierungen, Maschinenteilen und Schutt.
  • Mindestens 3 mm Wandstärke.

Shreddervormaterial:
  • Als Shreddervormaterial bezeichnet man das Material, das dem Shredder zur Verarbeitung und Aufbereitung zugeführt wird. Typischerweise sind dies Altautos aber auch so genannte weiße Ware (Haushaltsgroßgeräte wie Wäschetrockner, Waschmaschinen...), sowie leichter Sammel- und Mischschrott.

Sorte 1: Leichter Stahlaltschrott
  • Material aus Abbruch und Industrie
  • gebrauchte und funktionsunfähige Ware
  • Mind. 3 mm Wandstärke
  • Höchstabmessung: 1,50 x 0,50 x 0,50 m

Sorte 2: Schwerer Stahlneuschrott
  • Material überwiegend stärker als 3 mm, chargierfähig aufbereitet.
  • Der Stahlschrott muss frei sein von Beschichtungen, wenn nicht anders vereinbart, und er muss frei sein von Betonstahl und leichtem Stabstahl, auch aus Neuproduktion.
  • Material, das durch Überproduktion entsteht
  • Höchstabmessung: 1,50 x 0,50 x 0,50 m

Sorte3: Schwerer Stahlaltschrott
  • Material überwiegend stärker als 6 mm, in Abmessungen nicht über 1,5x0,5x0,5 m, chargierfähig aufbereitet
  • Material aus Abbruch und Industrie, gebrauchte und funktionsunfähige Ware

Sorte 4: Shredderstahlschrott
  • Stahlaltschrott in Stücke zerkleinert, die in keinem Fall größer als 200 mm für 95% der Ladung sein dürfen. In den verbleibenden 5% darf kein Stück größer als 1.000 mm sein, chargierfähig aufbereitet.
  • Der Schrott soll frei sein von überhöhter Nässe, von losen Gusseisenstücken und von Müllverbrennungsschrott (insbesondere Weißblechdosen)

Sorte 5: Stahlspäne
  • Homogene oder gemischte Lose von Kohlenstoffstahlspänen, frei von zu hohem Anteil wolliger Späne. Die Späne müssen frei sein von jeglicher Verunreinigung wie NE-Metalle, Zunder, Schleifstaub und stark oxydierten Spänen oder Stoffen der chemischen Industrie
  • Frei von Guss- und Automatenspänen

Sorte 6: Pakete
  • Leichter Stahlneuschrott, unter 3 mm Stärke, verdichtet oder in Form von festen Paketen

Sorte 7: Leichter Stahlneuschrott
  • Leichter Stahlneuschrott, ausgenommen aufgerollte/gebundene Bänder
  • Höchstabmessung: 1,50 x 0,50 x 0,50 m.
  • Material muss frei sein von Beschichtungen
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